Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hermeler Maschinenbau GmbH

Stand: 14.03.2023

 

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“ oder „Kunde“).
  2. Unser gesamtes Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i. S. d. § 14 Abs. 1 BGB. Der Kunde bestätigt als Unternehmer in diesem Sinne zu handeln.
  3. Individuelle Absprachen, bspw. in von uns erstellten Angeboten, haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung und werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

  1. Verträge kommen auf der Grundlage von durch uns erstellten Angeboten zustande. Unsere Angebote sind entweder freibleibend oder die im Angebot benannte Frist verbindlich. Was der Fall ist, ergibt sich aus unseren Angeboten.
  2. Der Vertrag kommt bei freibleibenden Angeboten oder bei Überschreitung der Annahmefrist durch Ihre Bestellung und unsere Auftragsbestätigung, anderenfalls durch Ihre Bestellung zustande. Die Bestellung erfolgt durch Unterzeichnung des Angebotes.

 

 § 3 Ware, Kaufpreis, Zahlungskonditionen

  1. Ware, Leistungsumfang und Kaufpreis ergeben sich aus unserem Angebot.
  2. Die Zahlungskonditionen ergeben sich aus dem Angebot. Insofern das Angebot keine Zahlungskonditionen nennt, sind 50 Prozent des Bruttokaufpreises mit Auftragsbestätigung und 50 Prozent bei Übergabe der Ware fällig.
  3. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  4. Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

 

§ 4  Lieferbedingungen

  1. Die Lieferfrist ergibt sich aus unserem Angebot.
  2. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren. Gleichzeitig werden wir die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
  3. Die Lieferung erfolgt nach Maßgabe der Incoterms-Klausel, die in unserem Angebot angegeben ist. In Ermangelung einer Klausel erfolgt die Lieferung FCA Lohmannstr. 4, 48336 Füchtorf Incoterms 2020.
  4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung von 0,5 Prozent des Nettowarenwerts, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.
  5. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
  2. Unsere Kunden sind zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Sie dürfen die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen. In diesem Falle tritt unser Kunde in Höhe des Rechnungswerts unserer Forderung bereits jetzt alle Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung, gleich ob diese vor oder nach einer evtl. Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware erfolgt, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Unbesehen unserer Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleiben unsere Kunden auch nach der Abtretung zum Einzug der Forderung ermächtigt. In diesem Zusammenhang verpflichten wir uns, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange und soweit unsere Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder ähnlichen Verfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Insoweit die oben genannten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 Prozent übersteigen, sind wir verpflichtet, die Sicherheiten nach unserer Wahl auf das Verlangen des Kunden freizugeben.

 

§ 6 Ansprüche bei Mängeln

  1. Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
  2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Produktlisten oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht.
  3. Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt. Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten nachgekommen ist. Eine Anzeige hat unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt der Ware zu erfolgen.
  4. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Käufer unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
  5. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
  6. Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache auf unser Verlangen nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben; einen Rückgabeanspruch hat der Käufer jedoch nicht. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Desinstallation der mangelhaften Sache noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation einer mangelfreien Sache, wenn wir ursprünglich nicht zu diesen Leistungen verpflichtet waren; Ansprüche des Käufers auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten") bleiben unberührt.
  7. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Aus- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung und diesen AGB, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten ersetzt verlangen, wenn der Käufer wusste oder fahrlässig nicht wusste, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt.
  8. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

 

§ 7 Haftungsbeschränkung und Haftungsbegrenzungen

  1. Unsere Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Unsere Haftung ist zudem auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  2. Die Haftungsbeschränkungen und Haftungsbegrenzungen nach Abs. 1 gelten nicht
    1. bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
    2. bei Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen und auch vertrauen dürfte (Kardinalpflichten);
    3. wenn wir eine Garantie (§ 443 Abs. 2 BGB) gegeben haben.
  3. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine solche, die die Parteien bei Kenntnis des Mangels vereinbart hätten, um denselben wirtschaftlichen Erfolg zu bewirken.
  2. Die AGB und das gesamte Rechtsverhältnis zwischen uns und unseren Kunden unterliegen deutschem Recht einschließlich der Bestimmungen des UN-Kaufrechts (sofern anwendbar). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Sitz, wobei wir auch an anderen Gerichtsständen gegen Kunden klagen können, wenn diese nach dem anwendbaren Recht eröffnet sind. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Gerichtsstandsvereinbarung unberührt.